Alles rund um die Mietsondereigentumverwaltung

Unter Sondereigentumsverwaltung verstehen wir:

Die Verwaltung muss nicht hinter der Wohnungstüre enden. Wir vertreten Sie auf Wunsch als Vermieter zu Ihrer vollständigen Entlastung von allen damit verbundenen Arbeiten.

Leistungskatalog

  • 1. Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.

  • 2. Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten in Wohnungseigentümerversammlungen.

  • 3. Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten.

  • 4. Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen.

  • 5. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.

  • 6. Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

  • 7. Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls.

  • 8. Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums.

  • 9. Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggfls. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

  • 10. Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer.

  • 11. Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.

  • 12. Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.

  • 13. Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers.

  • 14. Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.

  • 15. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.

  • 16. Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, (Handwerker-)Rechnungen und Gebührenbescheiden und deren Zahlung.

  • 17. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.

  • 18. Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung.

  • 19. Anlage von Mietkautionen.

  • 20. Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.

Unsere Bereiche im Überblick