Sondereigentumsverwaltung
Alles rund um die Mietsondereigentumverwaltung
Unter Sondereigentumsverwaltung verstehen wir:
Die Verwaltung muss nicht hinter der Wohnungstüre enden. Wir vertreten Sie auf Wunsch als Vermieter zu Ihrer vollständigen Entlastung von allen damit verbundenen Arbeiten.
Leistungskatalog
- 1. Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
- 2. Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten in Wohnungseigentümerversammlungen.
- 3. Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten.
- 4. Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen.
- 5. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
- 6. Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- 7. Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls.
- 8. Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums.
- 9. Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggfls. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- 10. Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
- 11. Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
- 12. Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
- 13. Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers.
- 14. Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
- 15. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
- 16. Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, (Handwerker-)Rechnungen und Gebührenbescheiden und deren Zahlung.
- 17. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- 18. Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung.
- 19. Anlage von Mietkautionen.
- 20. Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.